Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
Kassenärztliche Zulassung für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen
Die Praxis befindet sich ebenerdig (allerdings leider nicht ganz stufen- / schwellenfrei) in den Räumen einer Praxisgemeinschaft in der Schönbrunner
Str. 11 in Landshut. Parkplätze sind vor dem Haus.
Behandlungen in meiner Praxis sind möglich für alle Kassen (gesetzlich sowie privat) und für Selbstzahler (mehr hierzu ->). Sollten Sie über einen sogenannten Sonderkostenträger (z.B. Sozialamt, Heilfürsorge) Leistungen erhalten, informieren Sie mich bitte darüber bevor Sie
zum ersten Termin kommen.
Wenn Sie eine Psychotherapie über eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse machen möchten, informieren Sie sich bitte hier -> über den (gesetzlich vorgeschriebenen) organisatorischen Ablauf.
Sprechstundentermine können Sie über die 116117 vereinbaren.
Sprechstundentermine sind NICHT möglich während einer stationären oder teilstationären (Tagklinik) Behandlung!
Für Fragen stehe ich Ihnen während der telefonischen Sprechzeit (Donnerstags 12:00 -
13:40) zur Verfügung, bitte haben Sie Verständnis, daß Ihre Fragen nur in einem persönlichen Telefonat besprochen werde können. Ich bitte Sie daher, von Anfragen per Email abzusehen und mir auf diesem Weg auch keine persönlichen
Informationen zu zu senden.
WhatsApp verwende ich aus Datenschutzgründe nicht.
.
Hier-> finden Sie noch ein paar Informationen und Fragen, die Ihnen helfen
können herauszufinden, wobei ich Sie unterstützen kann.
Bitte kommen Sie frühestens 1-2 Minuten vor dem Termin in unsere Praxis, da sie sonst mögicherweise vor einer geschlossenen Türe stehen.
Begleitpersonen können unsere Praxis nur betreten, wenn der / die PatientIn auf die Begleitung angewiesen sind, sie können jedoch nicht in unserer Praxis
warten.
Eine psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Einzelgespräch. Begleitpersonen, Kinder und Tiere (z.B. Hunde) können im Gespräch nicht mit dabei sein.
Ausnahme sind nachweisliche Assitenzhunde, bitte kontaktieren Sie mich hier aber im voraus.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 48h im Voraus) berechne ich nach § 615
BGB ein Ausfallhonorar.